Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári
Bienkenstrasse 21
4702 Oensingen (SO)
T: 077 527 57 61
E-Mail: Kontaktformular
Website: www.schoenheit-gesundheit.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse, Ausbildungen und Lehrgänge des Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse, Ausbildungen und Lehrgänge, die vom Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári mit Sitz in Oensingen (SO) durchgeführt werden.
Nachfolgend wird das Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári in den AGB SGAP genannt.
2. Anmeldung
Anmeldungen sind schriftlich, per E-Mail oder online über das Anmeldeformular an die Geschäftsstelle der SGAP zu richten. Die Teilnehmerzahl pro Kurs/Lehrgang ist begrenzt. In der Regel werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich per E-Mail bestätigt. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung wird die ausschliessliche Geltung dieser AGB ausdrücklich anerkannt.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet die angemeldete Person zur Zahlung der Kurs- bzw. Lehrgangsgebühr, unabhängig davon, ob eine Bestätigung erfolgt oder nicht. Die angemeldete Person erhält innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung über die Kursgebühr. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung ist die Kursgebühr geschuldet, unabhängig von einer definitiven Teilnahmebestätigung durch die SGAP.
3. Abmeldung von Kursen und Lehrgängen
3.1. Allgemeine Bestimmungen
Das Nichtbezahlen eines Kurses/Lehrganges gilt weder als Abmeldung noch als Rücktritt.
- Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die Geschäftsstelle der SGAP gerichtet werden. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Datum, an dem die E-Mail eingegangen ist. Die Kurse/Lehrgänge finden nur statt, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Kurse werden in der Regel mit einer Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen durchgeführt.
- „Unentschuldbar" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen bedeutet, dass aus Sicht der SGAP kein triftiger Grund für eine Abmeldung oder Nichtteilnahme vorliegt (z. B. Krankheit, Unfall, familiäre Notfälle, berufliche Belastung etc.). Die Beurteilung, ob ein triftiger Grund vorliegt, liegt ausschließlich im Ermessen der SGAP.
- Kann ein/e Kursteilnehmer/in den Kurs oder Lehrgang wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten, obwohl die Anmeldung bereits definitiv bestätigt wurde, ist der SGAP unverzüglich ein ärztliches Zeugnis zuzustellen. In diesem Fall wird der Kurs bzw. Lehrgang automatisch auf den nächstmöglichen Termin oder in Absprache mit dem/der Teilnehmer/in auf ein bestimmtes Startdatum innerhalb von sechs Monaten verschoben. Die neuen Daten werden dem/der Teilnehmer/in mitgeteilt. Bei Kursverschiebungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 CHF verrechnet.
- Bereits an die SGAP bezahlte Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. Sie bleiben auch bei Nichtteilnahme nach einer Teilnahmeverschiebung und bei wiederholter Nichtteilnahme in jedem Fall in voller Höhe geschuldet. Teilnahmeverschiebungen sind mit Genehmigung der SGAP maximal einmal möglich.
3.2. Lehrgänge und Kurse
Bei einem Rückzug, einer Stornierung oder Abmeldung von einer verbindlichen Anmeldung mit oder ohne definitive Teilnahmebestätigung zu einem Lehrgang oder Kurs gelten die folgenden Bestimmungen:
- Bei einer Abmeldung ohne triftigen Grund bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs oder Kurses wird dem Angemeldeten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 CHF in Rechnung gestellt.
- Bei einer Abmeldung ohne triftigen Grund bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs oder Kurses werden 25 % der Lehrgangs- bzw. Kursgebühren in Rechnung gestellt.
- Bei einer Abmeldung ohne triftigen Grund innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs oder Kurses werden 50 % der Lehrgangs- bzw. Kursgebühren in Rechnung gestellt.
- Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei Kündigung/Abbruch der Ausbildung nach dem Kurs-/Lehrgangsstart wird der volle Betrag der Lehrgangs- bzw. Kursgebühren fällig.
Eine Teilnahmeverschiebung und wiederholte Nichtteilnahme machen den Gesamtbetrag in jedem Fall fällig.
4. Nichtteilnahme bzw. vorzeitiger Abbruch eines gebuchten Kurses oder Lehrgangs
4.1 Nichtteilnahme oder Abbruch
- Bei unentschuldigter teilweiser oder vollständiger Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs oder Lehrgang erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
- Die unentschuldigte Nichtteilnahme oder der Abbruch eines Kurses oder Lehrgangs entbindet nicht von der Zahlung der Gebühren.
- Bei unverschuldetem Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie z. B. längerer Krankheit oder Unfallfolgen, die länger als ein Monat dauern, sowie Schwangerschaft, werden auf begründetes Gesuch hin und unter Einsendung des entsprechenden ärztlichen Zeugnisses 15 % der bezahlten Kurskosten durch den Fachbereich zurückerstattet. Die offenen Kurskosten sind weiterhin zu bezahlen. Bei vollständig bezahlten Kurskosten werden ebenfalls 15 % zurückerstattet.
- Der nicht bezahlte bzw. offene Betrag (Kurskosten, Ausbildungskosten, Kosten für Bücher, Prüfungen oder Ähnliches) wird von der SGAP in Rechnung gestellt und der angemeldeten Person per E-Mail und Brief zugestellt, wenn sie aus Gründen, die die SGAP nicht zu vertreten hat (insbesondere wegen Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst sowie familiärer oder beruflicher Belastung), nicht am Kurs oder Lehrgang teilgenommen hat.
- Die Zahlungsfrist beträgt immer 10 Tage. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, übergibt die SGAP die Forderung der Inkassolution AG, Adresse: Alte Steinhauserstrasse 10, 6330 Cham. Zwischen der SGAP und der Inkassolution AG besteht ab 2024 eine Unterzeichner-Mitgliedschaft.
4.2 Versäumte Lektionen
Kann der Kursteilnehmer eine oder mehrere Lektionen ganz oder teilweise nicht besuchen (insbesondere wegen Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst, familiärer oder beruflicher Beanspruchung usw.), so hat er weder Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung des Kurs- bzw. Lehrgangsgeldes noch auf Vor- oder Nachholung der versäumten Lektion(en).
5. Absage / Verschiebung von Kursen und Lehrgängen durch SGAP
- Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen Umständen, die aus Sicht der SGAP eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen, behält sich die SGAP vor, den betreffenden Kurs/Lehrgang zu verschieben oder abzusagen. Die angemeldeten Personen werden unverzüglich nach der Entscheidung informiert.
- Im Falle einer Absage werden bereits einbezahlte Kursgebühren zurückerstattet bzw. entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung der Kurs- bzw. Lehrgangsgebühren.
- Im Falle einer Kurs- oder Lehrgangsverschiebung hat die angemeldete Person das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden der Entscheidung durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle der SGAP vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist in diesem Fall kostenfrei und bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Temporäre Abwesenheiten vom Kurs/Lehrgang
Ihre Ausbildung hat für uns oberste Priorität. Wir bitten Sie daher, Ihre Freizeit-, Vereins- und sonstigen Aktivitäten erst nach Erhalt des Stundenplans zu planen.
Bei vorübergehender Abwesenheit vom Unterricht, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub, Militärdienst oder beruflicher Belastung, besteht kein Anspruch auf Minderung des Kursgeldes.
Eine Befreiung vom Besuch einzelner Fächer ist nicht möglich.
7. Kurs- und Lehrgangs-gebühren
- Die Gebühren ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurs- und Lehrgangsausschreibungen. In den Kurs- und Lehrgangsgebühren nicht enthalten sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität und Ähnliches. Die jeweiligen Kurs- und Lehrgangsgebühren sind auf der Website der Fort- und Weiterbildung ersichtlich. Teuerungs- oder kostenbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten.
- Ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 CHF ist eine Anzahlung von 500 CHF erforderlich. Der Restbetrag kann vor Ort oder in zwei bis vier Raten, je nach Kurs- bzw. Ausbildungskosten, beglichen werden. Die Zahlungsmodalitäten müssen bei der Anmeldung gewählt werden. Die Kursgebühren bleiben während der Dauer des Kurses unverändert.
- Die Preise beinhalten Unterrichtsmaterial, Verbrauchsmaterial, Lernkontrollen, Kursbestätigungen, Diplome sowie Verpflegung in Form von Wasser, Kaffee und Snacks. Zusatzkosten können bei verschiedenen Ausbildungen durch Bücher oder Prüfungskosten entstehen. Die auf der Anmeldebestätigung angegebene Zahlungsfrist ist verbindlich. Die Kursgebühren können per Banküberweisung, Postanweisung, Kreditkarte oder bar in der Schule bezahlt werden.
- Bei einer Ratenzahlung muss die letzte Rate bis zum letzten Schultag beglichen sein. Bei offenen Beträgen wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer von der theoretischen oder praktischen Prüfung ausgeschlossen, bis der Betrag beglichen wurde.
- Bei einem offenen Betrag bzw. der letzten Rate, der Büchergebühr, der Prüfungsgebühr oder Ähnlichem bleibt das Diplom, Zertifikat oder Notenblatt so lang bei SGAP, bis die vollständige Zahlung beglichen wurde.
7.1. Nach einem Unterbruch und späteren Wiederaufnahme des Lehrgangs treten die dann geltenden Lehrgangs- und Kursgebühren in Kraft.
- Die Lehrgangs- und Kursgebühren sind am Tag des Lehrgangs bar oder per Kreditkarte zu begleichen. Eine Überweisung oder Rechnungsstellung ist ebenfalls möglich, jedoch müssen die Lehrgangs- und Kursgebühren vor Beginn des Kurses oder der Ausbildung beglichen werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung können die Teilnehmenden von der Prüfung ausgeschlossen werden.
- Die Verpflichtung zur Zahlung der Kurs- und Lehrgangsgebühren bleibt davon unberührt.
8. Reklamation
- Nachträgliche Reklamationen von Kursteilnehmenden werden nicht akzeptiert. (teilweise oder vollständige Rückerstattung)
- Bereits an die SGAP bezahlte Kursgebühren werden nicht zurückerstattet.
- Dies gilt insbesondere, wenn bereits ein Zertifikat oder Diplom ausgestellt wurde oder wenn eine theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen wurde.
- Mit der Annahme des Zertifikats/Diploms erklärt der Kursteilnehmer seine Zufriedenheit mit dem Kurs/ Ausbildung und bestätigt, dass er keine Reklamationen oder Ansprüche gegen die Kosmetikschule erheben wird.
Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist ausgeschlossen.
9. Diplome und Zertifikate
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen theoretischen und praktischen Prüfung bei einer mehrtägigen Ausbildung oder einem eintägigen Kurs wird das Zertifikat, bzw. Diplom oder ein Notenblatt von SGAP ausgestellt und per Post verschickt.
- Die Kontrollzeit bei theoretischen und praktischen Prüfungen beträgt mindestens vier Wochen, kann in Einzelfällen aber um ein bis zwei Wochen länger dauern.
- Bei offenen Beträgen werden keine Zertifikate und Diplome zugestellt.
10. Durchführung der Kurse und Lehrgänge und Änderungen im Programm
- Bei Ausfall einzelner Programmteile (z. B. durch Erkrankung der Schulungsleitung) bietet die SGAP rechtzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Die SGAP behält sich Änderungen im Kurs- und Lehrgangsprogramm, in der Organisation sowie bei der Auswahl und dem Einsatz der Schulungsleitung vor. Die SGAP bemüht sich, durch Krankheit oder andere Verhinderungen der Lehrpersonen ausgefallene Stunden nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf oder auf Minderung der Kursgebühr besteht jedoch nicht. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Aus der Verschiebung und Änderung einzelner Programmteile können keine Ansprüche gegenüber der SGAP geltend gemacht werden.
11. Schulferien
Die Studierenden haben im Frühjahr eine Woche Ferien, im Juli/August zwei Wochen (letzte Juliwoche und erste Augustwoche) und im Herbst eine Woche. Über Weihnachten gibt es zwei Wochen Ferien (gemäss Stundenplan). An eidgenössischen und kantonalen Feiertagen bleibt die Schule geschlossen.
12. Essen und Getränke im Unterricht
In den Unterrichtsräumen sind Getränke in Flaschen erlaubt. Offene Getränke in Bechern sind dort jedoch nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen (Sandwiches, Salate, Fertiggerichte ...) in den Unterrichtsräumen ist in keinem Fall gestattet! Die Mittagspause findet immer ausserhalb der Unterrichtsräume statt.
13. Rufschädigung und öffentliche Äusserungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine rufschädigenden, unwahren oder beleidigenden Äusserungen über das Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervàri, dessen Mitarbeitende oder Ausbildungsangebote zu tätigen oder zu verbreiten – weder mündlich, schriftlich noch über digitale Kanäle (einschliesslich sozialer Medien, Bewertungsplattformen oder Foren). Kritik oder Reklamationen sind sachlich, direkt und ausschliesslich an die Schulleitung zu richten.
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung behält sich das Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervàri rechtliche Schritte sowie Schadenersatzansprüche wegen Rufschädigung, Verleumdung oder Geschäftsbeeinträchtigung ausdrücklich vor.
14. Regelverstösse
Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Reglemente und Weisungen der SGAP (insbesondere gegen die Studien- und Prüfungsreglemente) bzw. gegen die grundlegenden Verhaltensregeln innerhalb und ausserhalb der Schule (Schulordnung) kann die SGAP die Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme am Kurs bzw. Lehrgang ausschließen. Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder Lehrgang verpflichten sich die Teilnehmenden, den Weisungen der SGAP (Kursleitung) Folge zu leisten und die Verhaltensregeln jederzeit einzuhalten. Verstösst die Teilnehmerin gegen die Verhaltensregeln, beispielsweise durch ein respektloses Verhalten, Störung des Unterrichts, mangelhafte Leistungen oder dauernde Nichtteilnahme, wird sie von der Kursleitung mündlich verwarnt. Beim zweiten Verstoss erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei einem weiteren Verstoss wird die Teilnehmerin ohne weitere Verwarnung vom Kurs oder Lehrgang ausgeschlossen.
Bei schwerwiegenden und/oder wiederholten Verstössen gegen die Schulordnung bzw. gegen Weisungen behält sich die Schulleitung das Recht vor, den Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen. Eine solche Kündigung entbindet die angemeldete Person nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr. Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurs- und Lehrgangsgebühren. Die gesamten Kurs- und Lehrgangsgebühren bleiben bei einem Verweis zu 100 % geschuldet und müssen von der teilnehmenden Person vollständig bezahlt werden.
15. Versicherung
- Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung obliegt dem Teilnehmer. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus den Kursen oder Lehrgängen ergeben, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Den Teilnehmenden wird empfohlen, auf eigene Kosten eine Annullierungskostenversicherung für den Fall einer Verhinderung am Kursbesuch aufgrund von Krankheit oder Unfall abzuschliessen.
- Die SGAP haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden. Ebenso wenig haftet sie für den Verlust oder Diebstahl der von den Kursteilnehmern mitgebrachten Gegenstände.
16. Urheberrechte
Die Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Den Kursteilnehmenden ist es ohne Genehmigung der SGAP nicht gestattet, den Unterricht mit Ton- oder Bildträgern (insbesondere Digitalkamera, Mobiltelefon, Videokamera, MP3-Recorder, Tonbandgerät o. ä.) aufzuzeichnen. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, solche Aufzeichnungen einzuziehen.
Das Kopieren sowie die Weiterverwendung außerhalb des schulischen Bereichs der SGAP sind ohne schriftliche Genehmigung der SGAP untersagt.
17. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten (Name, Adresse etc.) für interne Zwecke gespeichert und u.a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
Sollte aufgrund von Gesetzesänderungen eine Anpassung der AGB notwendig werden, ist ein Widerspruch ausgeschlossen
18. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese Bedingungen sind Bestandteil der Anmeldung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die vorliegenden AGB an. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Solothurn zuständig. Es wird schweizerisches Recht angewendet.
19. Haftungsausschluss Angebote auf den Webseiten der Dienstanbieterin.
Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Dienstanbieterin, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden seitens der Dienstanbieterin vorliegt. Die Dienstanbieterin behält sich außerdem ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Diese AGB sind gültig ab dem 01.10.2020.
Schule:
Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári
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