Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári
Bienkenstrasse 21
4702 Oensingen (SO)
T: 077 527 57 61
  
 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungskurse und Lehrgänge der Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári 
 
  1. Geltungsbereich
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Weiterbildungskurse und Lehrgänge, welche durch dem Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári mit Sitz in Oensingen (SO) organisiert werden. 
Nachfolgend wird die Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári in den AGBs SGAP genannt.
 
  1. Anmeldung
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Die Anmeldungen sind schriftlich oder online per Anmeldeformular, an die E-Mail Adresse der Geschäftsstelle des SGAP zu richten. Die Teilnehmerzahl ist in jedem Kurs/Lehrgang beschränkt. Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich per E-Mail bestätigt.
 
Die Anmeldung ist bis zur Bestätigung oder Absage durch den SGAP verbindlich. Die Anmeldung zwischen der teilnehmenden Person und dem SGAP kommt mit der schriftlichen definitive Bestätigung per E-Mail durch den SGAP zustande und ist verbindlich.
 
  1. Abmeldung von Kursen und Lehrgängen
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3.1.   Allgemeine Bestimmungen
Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich an die Geschäftsstelle des SGAP zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Die Kurse/Lehrgänge finden nur statt, wenn die für die jeweilige Schulung erforderliche Minimalanzahl von Anmeldungen eingegangen ist. Kurse werden in der Regel bei einer Minimalanzahl von 2 Kursteilnehmerinnen durchgeführt.
 
Unentschuldbar im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen meint, dass aus Sicht des SGAP kein triftiger Grund für eine Absage bzw. Nichtteilnahme (z.B. Krankheit, Unfall, familiärer Notfall etc.) gegeben ist. Die Beurteilung, ob ein triftiger Grund vorliegt, liegt ausschließlich im Ermessen des SGAP
Kann der/die Lehrgangs- Kursteilnehmer/in bei einer bereits definitiv bestätigten Anmeldung den Kurs oder Lehrgang im Falle von Krankheit oder Unfall nicht Wahrnehmen, ist der/die Kursteilnehmer/in verpflichtet sofort ein Ärztliches Attest der SGAP zuzustellen. In dem Fall wird der Lehrgang oder Kurs automatisch auf den nächstmöglichen Lehrgang / Kurs verschoben oder in Abstimmung mit der Teilnehmer/in auf ein bestimmtes Startdatum. Der Teilnehmer/in werden die neuen Daten mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen von Lehrgangs- oder Kursgebühren an der SGAP werden nicht zurückerstattet und die Gebühren bleiben auch bei Nichtteilnahme nach einer Teilnahmeverschiebung und wiederholte Nichtteilnahme auf jeden Fall mit dem Gesamtbetrag geschuldet.Teilnahmeverschiebungen können maximal einmal mit Genehmigung der SGAP durchgeführt werden.
 
3.2.  Lehrgänge und Kurse
 Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung zu einem Lehrgang oder Kurs gelten die folgenden Regelungen:
 – bei einer Abmeldung bis 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs oder Kurses erhebt der SGAP von der angemeldeten Person eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.—.
 
 – bei einer unentschuldbaren Abmeldung bis 2 Wochen vor Beginn des Lehrgangs oder Kurses werden der angemeldeten Person 50% der Lehrgangs- bzw. Kursgebühren verrechnet.
 
 – bei einer unentschuldbaren Abmeldung nach diesen Fristen sind die gesamten Lehrgangs- bzw. Kursgebühren geschuldet.
 
4. Nichtteilnahme bzw. vorzeitiger Abbruch eines gebuchten Kurses oder Lehrgangs
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 4.1 Nichtteilnahme oder Abbruch
 Bei teilweiser oder vollständiger unentschuldbarer Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs oder Lehrgang erfolgt keine Rückerstattung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren.
 
 Die unentschuldbare Nichtteilnahme bzw. der Abbruch eines Kurses oder Lehrgangs entbindet nicht von der Bezahlung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren.
 
 4.2 Versäumte Lektionen
 Kann die teilnehmende Person an einer oder mehreren Lektionen aus Gründen, die nicht der SGAP  zu vertreten hat (insbesondere infolge Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst sowie familiärer oder beruflicher Belastung), ganz oder teilweise nicht teilnehmen, so hat sie weder Anspruch auf anteilsmäßige Rückvergütung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektion(en).
 
  1. Absage / Verschiebung von Kursen und Lehrgängen durch SGAP
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Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht des SGAP unzumutbar machen, behält sich der SGAP vor, den betreffende Kurs/Lehrgang zu verschieben oder abzusagen. Die Angemeldeten werden sofort nach dem Beschluss informiert. Es gelten die folgenden Regelungen:
 
– Im Falle der Absage werden die bereits Eingezahlten Gebühren zurückerstattet, bzw. entfällt die Pflicht zur Bezahlung der Kurs- oder Lehrgangs-gebühren.
 
 – Im Falle einer Kurs- oder Lehrgangs-Verschiebung hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Kenntnis des Beschlusses unter schriftlicher Mitteilung an die Geschäftsstelle des SGAP vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kosten-folgen; bereits bezahlte Gebühren werden zurück erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
 
  1. Kurs- und Lehrgangs-gebühren
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 Die Gebühren ergeben sich aus den aktuellen Kurs- und Lehrgangs-Ausschreibungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft sind. Nicht in der Kurs- bzw. Lehrgangs-gebühren inbegriffen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität und dergleichen. Die Lehrgangs- und Kursgebühren bleiben während der Dauer der Veranstaltung unverändert. Nach einem Unterbruch und späteren Wiederaufnahme des Lehrgangs treten die dann geltenden Lehrgangs-und Kursgebühren in Kraft.
 
Die Lehrgangs- und Kursgebühren sind Bar oder Kartenzahlungen, wird begleicht werden den Tag den Kurses. Werden die Gebühren nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Kurs- und Lehrgangs gebühren bleibt davon unberührt.
 
Nachträgliche Beschwerden von Kursteilnehmern
Nachträgliche Beschwerden von Kursteilnehmern werden nicht akzeptiert, insbesondere wenn bereits ein Zertifikat oder Diplom ausgestellt wurde. Mit der Annahme des Zertifikats/Diploms erklärt der Kursteilnehmer seine Zufriedenheit mit dem Kurs und bestätigt, dass er keinerlei Beanstandungen oder Ansprüche gegen die Kosmetikschule erheben wird. Des Weiteren erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.
 
  1. Durchführung der Kurse und Lehrgänge und Änderungen im Programm
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Fallen einzelne Programmteile (z. B. infolge Erkrankung von Referenten) aus, dann bietet der SGAP frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Der SGAP behält sich vor, Änderungen im Kurs- und Lehrgangs-Programm, in der Organisation sowie bei der Auswahl und dem Einsatz von Referenten vorzunehmen.
 
 Aus der Verschiebung und Abänderung einzelner Programmteile entstehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem SGAP.
 
  1. Regelverstösse
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Bei gravierenden Verstössen gegen Regelungen und Weisungen des SGAP (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) bzw. gegen die grundlegenden Verhaltensregeln kann die SGAP die Teilnehmende von der weiteren Teilnahme am Kurs bzw. Lehrgang ausschliessen. Teilnehmende der Kurse und Lehrgänge verpflichten sich mit der Anmeldung zum Kurs/Lehrgang sich an die Weisungen der SGAP (Kursleiterin) zu halten und jederzeit sich an den Verhaltensregeln zu halten. Verstösst die Teilnehmende gegen Verhaltensregeln wie zum Beispiel respektvolles Miteinander, stören des Unterrichts, wird Sie von der Kursleiterin mündlich oder schriftlich abgemahnt. Bei erneutem verstoss, wird die Teilnehmende ohne erneute Verwarnung vom Kurs oder Lehrgang verwiesen.
Der Ausschluss/Verweis gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kurs- und Lehrgangsgebühren. Die gesamten Kurs- und Lehrgangsgebühren bleiben bei einem Verweis zu 100% geschuldet und müssen von der Teilnehmer/in vollständig bezahlt werden. 
 
  1. Versicherung
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Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Jegliche Haftung für allfällige aus den Kursen oder Lehrgängen entstehende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
 
Es wird den teilnehmenden Personen empfohlen, auf eigene Rechnung eine Annullierungsgebührenversicherung für den Fall einer Verhinderung an der Kurs-Teilnahme wegen Krankheit und Unfall abzuschliessen.
 
 Der SGAZ haftet nicht für Verlust und Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmer.
 
 
10.Urheberrechte
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Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung ausserhalb des schulischen Bereichs des SGAP sind ohne schriftliche Genehmigung des SGAP untersagt.
 
 
11.Datenschutz
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 Die teilnehmende Person erklärt sich einverstanden, dass ihre Anmeldeinformationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und u.a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
 
 
12.Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil der Anmeldung. Mit ihrer Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person die vorliegenden AGBs. 
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Solothurn zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
13. Haftungsausschluss

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 Die vorliegenden AGB sind gültig ab 01.10.2020
 
Kontaktadresse: 
Schönheit-Gesundheit Ausbildungszentrum Pétervári
Bienkenstrasse 21
4702 Oensingen (SO)
T :077 527 57 61
 
Homepage: https://www.schoenheit-gesundheit.ch
Email: info@schoenheit-gesundheit.ch
 
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